Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11   

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https://dejure.org/2011,22501
OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11 (https://dejure.org/2011,22501)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.02.2011 - 10 WF 39/11 (https://dejure.org/2011,22501)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 10 WF 39/11 (https://dejure.org/2011,22501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1626a BGB, § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 76 Abs 1 FamFG, § 114 ZPO
    Elterliche Sorge: Kriterium für die Erfolgsausichten eines Antrages des nichtehelichen Kindesvaters auf Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts; Rückgriff auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Frage der Aufhebung der gemeinsamen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Antrag eines nichtehelichen Vaters auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts hat nur bei Nachweis einer Förderung des Kindeswohls Aussicht auf Erfolg; Erfolgsaussichten eines Antrags des nichtehelichen Vaters auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Erfolgsaussicht eines Antrags des nichtehelichen Vaters auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Gemeinsame elterliche Sorge

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 860
  • FamRZ 2011, 1660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
    Es besteht keine Vermutung, die gemeinsame elterliche Sorge sei dem Kindeswohl im Zweifel förderlicher als die Alleinsorge (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592).

    Es muss eine Verständigung der Eltern über wichtige Sorgerechtsfragen in einer Art und Weise möglich sein, die auch bei einem Dissens der Eltern eine dem Kindeswohl dienliche Entscheidung gewährleistet (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 433).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
    Es besteht keine Vermutung, die gemeinsame elterliche Sorge sei dem Kindeswohl im Zweifel förderlicher als die Alleinsorge (BVerfG FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592).

    Es muss eine Verständigung der Eltern über wichtige Sorgerechtsfragen in einer Art und Weise möglich sein, die auch bei einem Dissens der Eltern eine dem Kindeswohl dienliche Entscheidung gewährleistet (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 433).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
    Ist der Kindesvater eines nichtehelichen Kindes nicht sorgeberechtigt, überträgt das Familiengericht gemäß § 1626 a BGB nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (FamRZ 2010, 1403) auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge den Eltern gemeinsam, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch unzureichend

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
    Es muss eine Verständigung der Eltern über wichtige Sorgerechtsfragen in einer Art und Weise möglich sein, die auch bei einem Dissens der Eltern eine dem Kindeswohl dienliche Entscheidung gewährleistet (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 433).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 5 UF 155/05

    Gemeinsame elterlichen Sorge: Aufhebung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
    Es muss eine Verständigung der Eltern über wichtige Sorgerechtsfragen in einer Art und Weise möglich sein, die auch bei einem Dissens der Eltern eine dem Kindeswohl dienliche Entscheidung gewährleistet (BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 2008, 592; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 433).
  • KG, 16.02.2012 - 17 UF 375/11

    Sorgerechtsregelung für ein nichteheliches Kind: Gemeinsame elterliche Sorge

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2011 - 17 UF 54/11 -, FamRZ 2011, 1661) und der Rechtsprechung weiterer Obergerichte zu dieser Frage (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2011 - 8 WF 110/11 -, FamFR 2011, 403; OLG Brandenburg, Beschluss v. 23. März 2011 - 10 UF 2/11 -, FamRZ 2011, 1662 [bei juris Rz. 14]; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 UF 39/10 -, FamRZ 2011, 1660) hat das Familiengericht entscheidend darauf abgestellt, inwieweit zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung besteht und ob diese in der Lage sind, sich über die Belange des Kindes einvernehmlich zu einigen.
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